Auch wenn es immer wieder heißt, Patente allein würden nicht genügen, die Alleinstellung einer Innovation auf dem Markt vor dem unberechtigten Zugriff durch Mitbewerber in Schutz zu nehmen, sind sie doch so etwas wie das Salz in der Forschungs- und Entwicklungssuppe. Und Sie geben auch Aufschluss über den Innovationsgeist eines Unternehmens.
Klar: Es hängt von der jeweiligen Branche und deren spezifischen Einflussfaktoren ab, in welchem Ausmaß sich Forschung und Entwicklung in Patenten widerspiegeln und wie erfolgsversprechend es überhaupt ist, seine Innovationen patentrechtlich schützen zu lassen. Doch zeigen zum Beispiel gerade die Reihe von Patentauseinandersetzungen, die große US-amerikanischen und asiatische IT-Unternehmen in den vergangenen Jahren um zahlreiche technische Lösungen in ihren Produkten führten, dass es letzten Endes auch um Patente geht, wenn ein Unternehmen seine Innovationen auf den Märkten unangefochten verwerten will. Bei Produkten, die auf dem Weltmarkt entsprechend skalieren, kann es dabei auch schon einmal um Hunderte Millionen oder gar Milliardensummen gehen. Gar nicht selten steht am Ende einer solchen Auseinandersetzung eine außergerichtliche Einigung, aber um so weit zu kommen, müssen die Schutzrechte auch einklagbar sein – und dazu bedarf es eben des Schutzes durch Patente. So verglichen sich etwa die amerikanische IT-Ikone Apple und der ebenfalls in den USA ansässige Halbleiterkonzern Qualcomm 2019. Laut diesem Vergleich „durfte“ Apple Qualcomm für die (unberechtigte) Nutzung von geschützten Produktteilen die stolze Summe von rund 4,5 Milliarden US-Dollar überweisen. Dem California Institute of Technology (CalTech) muss Apple gemeinsam mit einem seiner Lieferanten satte 1,1 Milliarden Dollar nachzahlen. Und quasi zur Draufgabe wurde jüngst auch noch bekannt, dass der unwidersprochen innovative Konzern noch einmal 85 Millionen Dollar an das Lizensierungsunternehmen „WiLAN“ nachlegen darf und zwar für die nicht lizensierte Nutzung patentrechtlich geschützter Funktechnik-Entwicklungen. Ursprünglich war Apple in diesem Fall sogar zu einer Zahlung in der Höhe von 145 Millionen Dollar verdonnert worden, jedoch vermochte der Konzern nachzuweisen, dass die Berechnungen nicht korrekt waren. Auch hier gilt also: Feilschen lohnt sich. Und der Ausgewogenheit halber sei zudem angemerkt, dass selbstverständlich nicht nur Apple, sondern auch zahlreiche seiner Mitbewerber von Zeit zu Zeit in Patentrechtsauseinandersetzungen involviert sind.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt, in Österreich gilt ein Patent zum Beispiel für 20 Jahre. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem Französischen entlehnt. Ursprünglich war „eine Urkunde über bestimmte Rechte“ gemeint, die heute überwiegende Bedeutung entwickelte sich mit dem modernen Patentwesen seit dem 19. Jahrhundert. Weltweit werden jährlich über 2 Millionen Patente beantragt. Im deutschen Sprachraum wird der Begriff Patent eindeutig für ein Schutzrecht auf eine technisch geprägte Erfindung verwendet. (Quelle: Wikipedia)
Der Patentschutz eröffnet neben der Möglichkeit, seine Innovationen selbst auf den Markt zu bringen, auch die Option, sie über ein Lizenzsystem von anderen Unternehmen oder in Kooperation mit Partnerfirmen vertreiben zu lassen. Ein solches Modell praktiziert etwa das Kirchdorfer-Industries-Tochterunternehmen DELTABLOC® auf internationaler Ebene.
Markenschutz
Auch sogenannte Marken können geschützt werden. „Die Marke“, heißt es auf der Homepage des „österreichischen Patentamts“, „ist ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Erzeuger/Anbieter voneinander unterscheidet. Sie ermöglicht dem Konsumenten zu erkennen, aus welcher Quelle das Angebotene stammt. Dem Unternehmen dient sie im geschäftlichen Verkehr als Abgrenzungsmittel gegenüber anderen und als unentbehrliches Marketingtool.“ Die Marke kann eine Wort-, eine Wortbild- (zum Beispiel ein Schriftzug als Logo) oder eine Bildmarke sein.
Designschutz
Eine dritte Schutzkategorie stellt das Design bzw. Muster – auch Gebrauchs- oder Geschmacksmuster – dar. „Das Muster bzw. Design“, erläutert uns das Patentamt, „schützt das Aussehen, d. h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses. Dazu gehören beispielsweise die Farbe, die Form, die Oberflächenstruktur und der Werkstoff. Sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Gegenstände können als Muster (Design) geschützt werden, wie beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel, Stoffe, Logos oder grafische Symbole. Ein Design schützt jedoch nicht die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder ähnliches. Auch die Funktion eines Gegenstandes ist nicht geschützt. Bauelemente, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbar sind (z. B. Zündkerzen), können daher nicht als Design geschützt werden. Keinen Designschutz gibt es auch für Computerprogramme, wohl aber beispielsweise für Layouts von Websites.“
Geschütztes KCS-Know-how
Es ist ja nur logisch, dass ein so innovationsorientiertes Unternehmen wie Kirchdorfer Concrete Solutions über zahlreiche Marken-, Design-, und Patentschutzrechte verfügt und sein Know-how und seine Markenvielfalt auf diese Weise schützen lässt. In vielen Fällen reichen diese Schutzrechte weit über den österreichischen Markt hinaus und umfassen weitere europäische Staaten, die gesamte EU oder sind sogar auf internationaler Ebene angesiedelt. Jüngste Patente betreffen zum Beispiel einen Abhebebügel für Betonringe bei Sickerschächten, die Koppelung von Weichenschwellen, einen Lösemechanismus im Rahmen einer Fixierungstechnologie, die von Kirchdorfer Concrete Solutions entwickelte „Spannbetonschwelle mit eingelegter Textilbewehrung als Schlagschutz bei Entgleisungen“, eine „Verkehrszeichenbrücke auf verschieblicher Betonleitwand“, eine „niedrige, gleisnahe Lärmschutzwand mit Fluchtnische“, wobei es bei diesem Patent eben um diese Fluchtnische geht, oder einen „Lichtmastfundamentstein mit Kabeldurchführöffnung“. Als Wortmarken wurden zuletzt Quie@Rail, sile&safe®, XC® sowie QUICK BLOC® unter Schutz gestellt. Mehrere Marken und Erfindungen sind zur Marke bzw. zum Patent angemeldet. Das älteste derzeit noch gültige Schutzrecht, datierend aus dem Jahr 1995, ist ein Gebrauchsmuster und betrifft einen sogenannten Mauerbock, die Schnittstelle eines Objektes zum Energieversorgungsnetz.